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Positionspapier "Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit" von OPidS

| Ärztinnen

Deutschlands Chirurginnen haben mit dem Konsensuspapier zum Thema „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ einen Meilenstein erreicht. Es bietet umfassende Informationen und Empfehlungen, um schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmediziner, Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen, was letztlich zu einer sichereren Arbeitsumgebung und besseren Karriereperspektiven führt.

Immer noch wird durch Unsicherheit und Unwissenheit, nach dem Motto „Sicher ist sicher“, in vielen Kliniken im Falle einer Schwangerschaft ein pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Und das, obwohl die operative Tätigkeit von Schwangeren nach der Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes seit 2018 mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich erlaubt ist. Deshalb wurde nun ein Konsensuspapier erstellt und veröffentlicht, denn „Bisher gibt es kein vergleichbares Dokument, weder für andere Berufe noch für andere medizinische Fachrichtungen. Die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden wird damit immer mehr an Sicherheit und vor allem Normalität gewinnen“, so Prof. Dr. Markus Scheibel, stellvertretender Präsident der DGOU. Die 50-seitige Broschüre beinhaltet sogenannte Positivlisten, die Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwangere unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen unbedenklich zum Skalpell greifen dürfen. Sie wurden von den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften freigegeben und liegen für folgende 14 chirurgischen Fächer vor: Dermatologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Ophthalmochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Urologie, Viszeralchirurgie. Weiterhin beinhaltet es Erläuterungen zu grundlegenden Sicherheitsaspekten am Arbeitsplatz und spezifische Empfehlungen zu klassischen Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase. „Das Konsensuspapier dient damit als praktische Hilfestellung und Leitfaden für das Erstellen der im Mutterschutzgesetz geforderten individuellen Gefährdungsbeurteilung“, sagt Dr. Maya Niethard, die als Leiterin der DGOU-Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) vor zehn Jahren das Thema angestoßen hat. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat die Herausgeberschaft für die Broschüre übernommen. Sie gibt die im Konsens erarbeiteten und verabschiedeten Positivlisten den obersten Landesbehörden, die für Arbeitsschutz und Mutterschutz verantwortlich sind, dem Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie den zuständigen Berufsgenossenschaften weiter. Das Konsensuspapier möchte dazu beitragen, Unsicherheiten und Fehlinformationen abzubauen sowie Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten zu fördern, indem pragmatische Handlungsempfehlungen gegeben werden. Es soll helfen, die Diskriminierung in der Chirurgie zu reduzieren, die Förderung von Frauen in der Chirurgie zu stärken und so die Beschäftigung und Weiterbildung hochqualifizierter Chirurginnen sicherzustellen, damit die Patientenversorgung auch langfristig aufrechterhalten werden kann. „Wir würden es begrüßen, wenn diese aus der Erfahrung sowie wissenschaftlicher Evidenz vorliegenden Erkenntnisse nun schnell in der Praxis ankommen und die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden als ganz normale betriebliche Aufgabe gelebt wird“, sagt DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.opids.de/, zum download Konsensupapier hier: https://dgou.de/fileadmin/OPidS/Dokumente/F%C3%A4cher%C3%BCbergreifender_Konsens_in_der_Chirurgie_operative_T%C3%A4tigkeiten_in_Schwangerschaft_und_Stillzeit.pdf 

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